Wir sind spezialisiert Sie, im Bereich Hygiene und Desinfektion fortzubilden.
Wer, ohne Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt zu sein, berufsmäßig oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen ausübt, bei denen Erreger einer durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragbaren
Krankheit im Sinne von § 2 des Infektionsschutzgesetzes übertragen werden können, unterliegt dieser Verordnung. Dies gilt insbesondere für die Akupunktur, die Ausübung des Friseurhandwerks, die Podologie,
die Fußpflege, die Kosmetik, Tätigkeiten im Rahmen der ambulanten und stationären Pflege sowie für Ohrlochstechen, Piercing und Tätowieren.
(1) Wer Tätigkeiten im Sinne des § 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der allgemein anerkannten
und tätigkeitsspezifischen Regeln der Hygiene verpflichtet.
(6) Alle innerbetrieblichen Verfahrensweisen der Infektionshygiene wie Maßnahmen der Reinigung, Desinfektion sowie zur Sterilisation und deren Funktionsüberprüfung sind in Form eines betriebseigenen Hygieneplans schriftlich oder elektronisch festzuhalten. Dem Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die entsprechenden Aufzeichnungen zu gewähren.
Bei uns erwartet Sie kein "Standard" Programm, wir legen Wert auf abwechslungsreiche und authentische Seminare.
Getreu unserem Motto:
Hygiene nach Maß, wollen wir unseren Kunden faire Preise bieten.
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